Drei Männer grillen bei sonnigen Wetter im Mauerpark.(Quelle: picture alliance/Fabian Sommer)

Brandenburg Berlin Fragen und Antworten: Was beim Grillen in Berlin und Brandenburg erlaubt ist - und was nicht

Stand: 27.04.2024 15:32 Uhr

Steigt weißer Rauch über Berlin und Brandenburg auf, ist die Grillsaison eröffnet. Doch nicht überall darf der Grill stehen - dieses Jahr ist er sogar an noch mehr Orten verboten. Was ist wo erlaubt? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Die größte Sorge, die viele Grillfans eint, ist, ob alle satt werden. Vollgepackt mit tollen Sachen, Tofu-Würstchen und Nackensteaks, Maiskolben und dem Kasten frischer Sprudelgetränke werden sie bei steigenden Temperaturen wieder aus ihren dunklen Wohnungen kommen und in Scharen die Berliner und Brandenburger Grünflächen belegen wollen. Doch nicht überall sind Grillerinnen und Griller und ihre Accessoires willkommen. Mehr noch: Wer sich nicht informiert, dürfte für den Frischluft-Gaumenschmaus sogar teure Strafen zahlen.
 
Deshalb die Antwort auf die wichtigste Frage zuerst:

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Wo darf man öffentlich grillen?

In Berlin werden wohl weniger Menschen zum Grillen einfach in den häuslichen Garten gehen können als in Brandenburg und daher öfter öffentliche Plätze nutzen wollen. Doch nur auf wenigen Grünflächen ist Grillen erlaubt [berlin.de] - es bestehen nochmal einige Verbote mehr als 2023.
 
Grund für die Einschränkungen ist die Brandgefahr, aber auch Schäden an den Wiesen und Anlagen sowie der zusätzliche Müll. Weitere Faktoren sind Geruchsbelästigung, Rauch sowie der Lärm von Grillpartys. Wer an nicht gelisteten öffentlichen Orten grillt, riskiert eine Ordnungsstrafe von bis zu 5.000 Euro.
 
Hier eine Übersicht der erlaubten Grillplätze in Berlin:

Volkspark Friedrichshain
 
Am "Neuen Hain" im Volkspark Friedrichshain ist das Grillen seit April erlaubt. Die Grillwiese wurde von einem privaten Pächter gemeinsam mit dem Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg entwickelt. Die gut 30 Grillparzellen müssen online vorreserviert werden. Grill-Fans erhalten vor Ort eine Pfandmarke für den Grill, die gut sichtbar daran befestigt werden muss. Ohne diese Marke ist das Grillen nicht erlaubt. Wer hier bucht, kann noch eine Bierzeltgarnitur dazu bekommen.

Tempelhofer Feld
 
Auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof [tempelhoferfeld.de] gibt es drei Grillflächen. Diese befinden sich jeweils in der Nähe der Eingänge Tempelhofer Damm, Oderstraße und Columbiadamm.

Grillen in weiteren Berliner Bezirken
 
In Charlottenburg darf nur am Goslarer Ufer in der Nähe des alten Gaswerks Charlottenburg gegrillt werden.
 
In Wilmersdorf kann der Grill auf dem Rudolf-Mosse-Platz in der Mecklenburgischen Straße und im Preußenpark in der Württembergischen Straße entfacht werden.
 
Im Monbijoupark in Berlin-Mitte auf einer Fläche an der Oranienburger Straße gegrillt werden.

Hier ist das Grillen in Berlin verboten
 
In Lichtenberg gilt seit Oktober 2022 ein generelles Grillverbot in allen öffentlichen Grünanlagen.
 
Auch im Berliner Tiergarten (Großer Tiergarten) ist das Grillen seit 2012 verboten. Außerdem ist das Grillen in der Neuköllner Hasenheide untersagt.

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Am 8. Juni 2023 wurde in Kreuzberg für den gesamten Görlitzer Park ein Grillverbot ausgegeben. Grund ist die anhaltende Trockenheit. Dieses gilt "bis auf Weiteres", wie es auf der Seite der Stadt heißt.
 
In Treptow-Köpenick ist inzwischen im ganzen Bezirk Grillen verboten. Bis 2023 war noch der Landschaftspark Johannisthal (ehemaliges Flugfeld) in der Nähe des Technologieparks Adlershof als Grillplatz ausgewiesen gewesen - dort ist Grillen nun auch grundsätzlich nicht mehr gestattet.
 
In Mitte ist im Mauerpark ist das Grillen aktuell noch verboten. Voraussichtlich bis zum Frühsommer 2024 wird auf den ausgewiesenen Grillflächen renoviert und der Rasen neu angelegt. Danach sollte wieder den dort vorgesehen Flächen [mauerpark.de] ganzjährig Grillen erlaubt sein. Es gibt allerdings eine Zeitbeschränkung: Von Juni bis August darf von 12 bis 21 Uhr gegrillt werden, sonst nur zwischen 12 und 20 Uhr.

Grillen in Berliner Parks – aber richtig
 
Grillen in der Stadt sollte allen Spaß machen und die Grillplätze intakt lassen. Das Thema Sicherheit spielt dabei eine große Rolle.
 

  • Man sollte auf fußlose Einweggrills und Gasgrills verzichten. Diese sind ein Sicherheitsrisiko und können auch dem Rasen stark schaden. Besser sind Grills, deren Füße mindesten 25 Zentimeter lang sind. Auf manchen Grillplätzen ist die Mindesthöhe der Füße auch vorgeschrieben.
  • Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin sind verboten.
  • Feste Grillanzünder zum Beispiel aus Wachs oder Holzwolle sind erlaubt.
  • Asche muss richtig entsorgt werden – heiße Asche kann Plastik-Abfallbehälter zum Schmelzen bringen oder sogar in Brand setzen. Daher die Asche am besten vollständig abkühlen lassen. An manchen Grillplätzen gibt es auch spezielle Müllcontainer für die Asche.

Weitere Konflikte entstehen beim Grillen in Berlin durch Essensreste, Müll sowie Lärm.
 

  • Flaschen und Verpackungen sollten mitgenommen und entsprechend entsorgt werden.
  • Fachgerechtes Grillen verhindert starke und unangenehm Rauch- und Qualmentwicklung. Beispielsweise verhindert Alufolie oder Mehrweggeschirr, dass Fett auf den Grill tropft.
  • Der Geräuschpegel (Gespräche, Musik) sollte der Uhrzeit möglichst angepasst werden.
  • Essensreste, die nicht richtig entsorgt werden, ziehen Ratten und andere Schädlinge an.

Grillen auf dem Balkon oder Hinterhof – was muss man beachten?
 
Wem der Park zu voll oder der Weg zu weit ist, grillt auch gerne mal auf dem Balkon oder im Hinterhof. Aber ist das erlaubt? Grundsätzlich ist die Antwort hier: ja. Aber es gibt auch Regeln zu beachten.
 

  • Der Mietvertrag oder die Hausordnung können das Grillen grundsätzlich untersagen. Grillen darf die Nachbarschaft nicht stören – am besten vorher ankündigen.
  • Rauch und Qualm dürfen die Nachbarn nicht belästigen – Holzkohlegrills sind hier fehl am Platz. Sie sind zudem eine Brandgefahr wegen des Funkenflugs. Besser sind Kontakt- und Elektrogrills, unter Umständen auch Gasgrills.
  • Der Geräuschpegel (Gespräche, Musik) sollte der Uhrzeit möglichst angepasst werden.
  • Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
  • Wie oft man pro Woche oder gar Monat grillen darf, darüber gibt es laut Berliner Mietverein keine eindeutige Rechtssprechung.
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Aktuelle Regeln in Brandenburg
 
Grundsätzlich bestimmend ist in Brandenburg das Waldgesetz, Paragraf 23 [brandenburg.de]. Dieses legt fest, dass "im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Metern vom Waldrand das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten" ist. Ausgenommen davon sind Grundstücksbesitzer in Waldnähe – diese müssen dennoch 30 Meter Abstand zum Wald einhalten, wenn sie ein Feuer anzünden. Das Verbrennen von Abfällen ist auch auf dem eigenen Grundstück verboten.

 
Steigt die Waldbrandgefahrenstufe in Brandenburg auf 4 oder 5, darf gar kein Feuer mehr entzündet werden. Derzeit liegt die Waldbrandgefahr in der Mehrheit der Brandenburger Landkreise bei 4, nur in wenigen noch bei Stufe 3.
 
Davon abgesehen unterscheiden sich die Bestimmungen sehr von Gemeinde zu Gemeinde. Auskunft gibt es unter anderem bei der Stadt- und Gemeindeverwaltung oder auch bei der örtlichen Feuerwehr. Allgemeine Tipps hat unter anderem die Feuerwehr der Stadt Brandenburg an der Havel zusammengestellt [feuerwehr.stadt-brandenburg.de].

Sendung: Antenne Brandenburg, 24.03.2024, 10 Uhr